Der Zollanmelder, ggf. sein Zollvertreter und auch der zollrechtliche Ausführer müssen grundsätzlich im Zollgebiet der Union ansässig sein. Dabei ist die Unionsansässigkeit gemäß Artikel 5 Nr. 31 UZK gegeben, wenn die Person ihren eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat.
Mit der ATLAS-Info 0531/23 gibt die Generalzolldirektion Informationen zum Kennzeichen der Ansässigkeit im Zollgebiet der Union bekannt. Demnach ist bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit Sitz in einem Drittland, die eine ständige Niederlassung in der Union hat, sicherzustellen, dass in den Beteiligtenstammdaten das „Kennzeichen Ansässigkeit im Zollgebiet der Union“ hinterlegt ist. Es wird betont, dass die Abgabe von Ausfuhranmeldungen durch den Einsatz von AES-Release 3.0 zertifizierter Teilnehmersoftware dann auch möglich ist, wenn sich der Hauptsitz im Drittland und eine ständige Niederlassung in der EU befindet.
Fehlt das Kennzeichen zur Ansässigkeit im Zollgebiet der Union in den EORI-Stammdaten aber eine ständige Niederlassung im Sinne des UZK ist vorhanden, ist ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsnummer erforderlich. Diesen können Sie über das Zoll-Portal oder im Ausfallverfahren über den Vordruck 0870b stellen. Nach Prüfung der Angaben durch das Stammdatenmanagement und das zuständige Hauptzollamt wird die Ansässigkeit dann in den EORI-Stammdaten vermerkt.
Bei EORI-Nummern aus anderen Mitgliedstaaten gilt es zu beachten, dass die Prüfung auf Vorhandensein einer ständigen Niederlassung in dem Mitgliedstaat erfolgt, in dem sich die ständige Niederlassung befindet. Bei einer Stattgabe ist dieser Mitgliedstaat dann auch für die Erteilung einer EORI-Nummer zuständig, so dass die Ansässigkeit in dessen Daten vermerkt werden kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das verfügen über zwei EORI-Nummern gemäß Artikel 7 Abs. 2 UZK-IA nicht zulässig ist!
Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)