Für alle Warensendungen, die im Luftverkehr befördert werden, ist mit Inbetriebnahme von ICS2 Release 2 grundsätzlich eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) in ICS2 abzugeben. Dabei muss bei Abgabe der Summarischen Anmeldung als Gestellungsmitteilung eine eindeutige Referenz auf die zuvor im Rahmen von ICS2 abgegebene ENS enthalten sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Zuordnung zur abgegebenen ENS möglich ist. Die Angabe des Vorpapiers „OHNE“ ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Mit der ATLAS-Info 0547/23 weist die Generalzolldirektion nun auf aktuell hohe Stornierungszahlen von Summarischen Anmeldungen trotz korrekter Referenzierung hin. Grund hierfür seien die anhaltenden Probleme in den zentralen Systemkomponenten von ICS2. Um die hieraus resultierende Mehrarbeit zu minimieren, darf anstelle der Referenzierung auf eine in ICS2 abgegebene ENS vorübergehend bis zum 3. Januar 2024 die Gestellung mittels Vorpapier „OHNE“ erfolgen.
Die Zollverwaltung weist im Rahmen der ATLAS-Info nochmal darauf hin, dass die Abgabe einer Ankunftsmeldung jedoch verpflichtend ist. Andernfalls wird die summarische Eingangsanmeldung nach 200 Tagen für ungültig erklärt, wenn keine Referenzierung bei der Gestellung erfolgt.
Die ATLAS-Info 0442/23 enthält darüber hinaus umfassende Informationen über die in der Version 10.0 der CUSPRL zur Verfügung stehenden Referenzierungsmöglichkeiten.
Weitere Details können Sie der ATLAS-Info entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)