Die Abfallende-Verordnungen (AbfallendeVOen) der EU beinhalten jeweils die Voraussetzungen für das Ende der Abfalleigenschaft bestimmter Arten von Eisen‑, Stahl‑ sowie Aluminiumschrott (VO (EU) Nr. 333/2011), Bruchglas (VO (EU) Nr. 1179/2012) und Kupferschrott (VO (EU) Nr. 715/2013).
Derzeit ist lediglich eine TARIC-Maßnahme der EU mit der Unterlagencodierung C058 für bestimmte Arten von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott im EZT-online angebunden. TARIC-Maßnahmen für bestimmte Arten von Kupferschrott bzw. Bruchglas bestehen jedoch nicht.
Mit der ATLAS-Info 0593/24 informiert die Generalzolldirektion daher über die Schaffung neuer nationaler Unterlagencodierungen in diesem Bereich:
- 8GIZ „Konformitätserklärung (Kupferschrott) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013“
und
- 8GIY „Konformitätserklärung (Bruchglas) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 1179/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012“
Hinweis:
Der Einführer oder Erzeuger erklärt mit Ausstellung der Konformitätserklärung, dass die Sendung sämtliche Kriterien der jeweiligen AbfallendeVO erfüllt. Insbesondere das Vorhandensein aller erforderlichen Dokumente / Nachweise oder auch das der Erzeuger der Materialien über ein gutachterlich geprüftes Qualitätsmanagement verfügt.
Die Konformitätserklärung müssen Sie mittels Unterlagencodierung in der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren anmelden. Eine Vorlage ist jedoch nur erforderlich, wenn die Zollstelle die Erklärung zu Kontrollzwecken anfordert.
Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)