Mit der ATLAS-Info 0533/23 gibt die Generalzolldirektion Informationen zur Angabe von zugelassenen Empfängern (ZE und ZT) bekannt. Hier wird darauf hingewiesen, dass im ATLAS-Release 9.0 ein zugelassener Empfänger (ZE) bzw. zugelassener Empfänger – TIR (ZT) mit einer deutschen EORI-Nummer oder mit einer EORI-Nummer anderer Mitgliedstaaten in den Teilnehmernachrichten (z.B. der Ankunftsanzeige) übermittelt und damit Versandverfahren im vereinfachten Verfahren in Deutschland beendet werden konnten.
Mit der Umstellung auf das ATLAS-Release 9.1 war es bislang nicht mehr möglich, dass ein ZE/ZT mit einer EORI-Nummer anderer Mitgliedstaaten in den Teilnehmernachrichten (z.B. der Ankunftsanzeige) übermittelt werden kann. Im Rahmen von ATLAS 9.1 konnte ein ZE/ZT bisher nur mit einer deutschen EORI-Nummer übermittelt werden. ZE/ZT mit einer EORI-Nummer anderer Mitgliedstaaten und einer deutschen ZE/ZT-Bewilligung konnten somit bislang unter ATLAS 9.1 in Deutschland keine Versandverfahren im vereinfachten Verfahren beenden.
Die Generalzolldirektion weist daraufhin, dass es sich hierbei um einen Fehler handelte, der bereits korrigiert wurde. Seit dem 02. November 2023 können ZE/ZT wieder mit EORI-Nummern anderer Mitgliedstaaten in den o.g. Teilnehmernachrichten übermittelt und ATLAS-seitig verarbeitet werden.
Weitere Details, insbesondere die Aufbaubeschreibung des Datenfeldes „Identifikationsnummer“ der Datengruppe „ZUGELASSENER EMPFÄNGER“ können Sie der ATLAS-Info entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)