Mit der ATLAS-Info 0524/23 weist die Generalzolldirektion auf die Angaben in den Datengruppen „Transportausrüstung“ und „Warenpositionsverweis“ der Versandanmeldung hin:
- Die Datengruppe „Transportausrüstung“ dient der Zuordnung von Containern und/oder Verschlüssen zu Warenpositionen. In einer Versandanmeldung darf je Datengruppe „Transportausrüstung“ nur eine Containernummer angegeben werden. Darüber hinaus wird detailliert beschrieben, wie im Normalverfahren und im vereinfachen Verfahren des zugelassenen Versenders die Felder „Transportausrüstung“ und „Anzahl der Verschlüsse“ zu befüllen sind.
- Die Datengruppe „Warenpositionsverweis“ dient der Zuordnung einzelner Warenpositionen zu der angegebenen Containernummer und/oder den angegebenen Verschlüssen. Daher ist diese Angabe erforderlich, wenn mehr als eine Datengruppe „Transportausrüstung“ angegeben wird. Unzulässig ist die Angabe hingegen, wenn keine Containernummer und keine Verschlüsse angegeben worden sind.
Hinweis:
Die ATLAS-Info beinhaltet auch Beispiele für die richtige Anmeldung der betreffenden Datenelemente in Ihrer Versandanmeldung, die Ihnen die Inhalte verdeutlichen sollen.
Mit der ATLAS-Info 0529/23 macht die Generalzolldirektion außerdem Vorgaben bezüglich der Versendung von Mitteilungen im Rahmen des Versandverfahrens.
Die Zollverwaltung weist daraufhin, dass während des ATLAS Release 9.0 durch den Inhaber des Verfahrens Mitteilungen alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt werden konnten. Dies erfolgte über das Datenfeld „[Position] Besondere Vermerke (Vermerk)“ mittels Freitextfeld über 70 Zeichen. Diese Mitteilungen wurden nicht auf das Versandbegleitdokument (VBD) gedruckt.
Mit der Umstellung auf das ATLAS Release 9.1 (NCTS-Phase 5) wurden grundlegende Änderungen an der Nachrichtenstruktur vorgenommen. Daher besteht dieses Datenfeld nicht mehr. Jedoch weist die Zollverwaltung auf eine Alternative Anmeldemöglichkeit für solche Mitteilungen hin: Auf der Sammelsendungs-, Einzelsendungs- und Warenpositionsebene ist die Datengruppe „Zusätzliche Information“ anmeldbar. Sofern hier der Code „T0000 – Mitteilung an die Abgangszollstelle“ eingetragen wird, kann in einem Freitextfeld eine Mitteilung alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt werden. Auch der Inhalt dieses Datenfeldes wird nicht auf das VBD gedruckt. Dadurch, dass nun auf den verschiedenen Ebenen eine solche Mitteilung eingetragen werden kann, können Sie sich als Inhaber des Verfahrens differenzierter äußern, indem Sie beispielsweise die gesamte Sendung betreffende Informationen auf Sammelsendungsebene und warenspezifische Mitteilungen auf Warenpositionsebene angeben.
Hinweis:
Die Generalzolldirektion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der Codierung „9ZZZ – sonstige“ als Dokument in der Versandanmeldung für die Übermittlung von Mitteilungen (beispielsweise über das Feld der „Referenznummer“) ungeeignet ist. Bei der beschriebenen Vorgehensweise wird die Mitteilung nicht nur an die Abgangszollstelle übersandt, sondern ist auch durch alle weiteren beteiligten deutschen Zollstellen einsehbar. Dieses Vorgehen ist fachlich nicht korrekt.
Weitere Details zur richtigen Angabe von „Transportausrüstung“ und „Warenpositionsverweis“ bzw. der Übersendung von Mitteilungen an Abgangszollstellen in Versandanmeldungen können Sie der jeweiligen ATLAS-Info entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)