Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir über das neue CO2 Grenzausgleichssystem der EU berichtet und Sie darüber informiert, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde benannt wurde. Außerdem hat die EU-Kommission Standardwerte veröffentlicht, die betroffene Unternehmen zur Bestimmung der eingebetteten Emissionen zumindest vorübergehend nutzen können, wenn sie keine tatsächlichen Emissionen melden können.
Der erste Bericht ist am 31. Januar 2024 vorzulegen. Details zu den berichtspflichtigen Personen, Abgabefristen und notwendigen Angaben erhalten Sie auf den Seiten der DEHSt:
https://www.dehst.de/DE/CBAM/CBAM-teilnehmen/CBAM-berichte/cbam-berichte_node.html
Hier wird auch darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter CBAM-Bericht noch bis zu zwei Monate nach Ende des Berichtsquartals korrigiert werden kann. Für die ersten beiden Berichte besteht sogar eine Korrekturmöglichkeit bis zum 31. Juli 2024.
Ihre Berichte reichen Sie über das sogenannte CBAM-Übergangsregister ein, dass durch die EU-Kommission zur Verfügung gestellt wird. Beachten Sie hierbei bitte, dass das Zugangsmanagement in Deutschland über das Zoll-Portal erfolgt.
Für den Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer benötigen Sie ein ELSTER-Konto auf Grundlage der Steuernummer Ihres Unternehmens, ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal, eine EORI-Nummer und eine Registrierung in der Dienstleistung EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal.
Hinweis:
Wenn Sie als Unternehmen von CBAM und damit auch den Berichtspflichten betroffen sind, sollten Sie dringend prüfen, ob die notwendigen Zugänge vorhanden sind!
Weitere Informationen zum Übergangsregister und CBAM-Portal erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle:
Eine detaillierte Beschreibung darüber, wie Sie Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer erhalten, finden Sie auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals:
https://www.help.zoll-portal.de/_verwaltung/IAMDE/Inhaltsseiten/DE/CBAM/cbam-node.html
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (https://www.dehst.de/DE/startseite/startseite-node.html), Zoll-Portal (https://www.zoll-portal.de/)