Bei CBAM oder auch dem „Carbon Border Adjustment Mechanism” handelt es sich um die neu eingeführte CO₂-Grenzausgleichsabgabe der Europäischen Union. Die Übergangsphase zur Einführung dieser neuen Abgabe hat bereits am 1. Oktober 2023 begonnen und dauert bis zum 31. Dezember 2023 an. Während dieser Phase gelten für Unternehmen, die emissionsintensive Produktgruppen – wie beispielsweise Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Elektrizität, Düngemittel oder auch Wasserstoff von Lieferanten aus dem Drittland beziehen, Berichtspflichten. Betroffene Importeure müssen die Daten für das vierte Quartal 2023 erheben, den ersten Bericht aber erst am 31. Januar 2024 vorlegen.
Zu dieser „Lehrphase“ – wie die EU-Kommission die Übergangszeit betitelt – wurden Details und vor allem Hilfestellungen veröffentlicht, die EU-Importeure und auswärtige Betriebe bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen sollen. Dabei handelt es sich u.a. um
– ein neues CBAM-Übergangregister, mit dessen Hilfe die Importeure diese Berechnungen durchführen und melden können,
– Online-Schulungsmaterial und Webinare,
– sektorspezifische Factsheets und
– eine Checkliste.
Nach Ende der Übergangsphase – also ab dem 1. Januar 2026 – ist die Einfuhr dann nur noch mit kostenpflichtigen CBAM-Zertifikaten möglich.
Hinweis:
Perspektivisch ist eine Ausdehnung von CBAM auf weitere Sektoren geplant. So soll die CBAM-Verordnung dann auch für bestimmte Vor- und Nachprodukte gelten.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_de