Am 29. Juni 2023 ist die sogenannte Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) in Kraft getretenen. Sie soll dem Schutz der Wälder vor Entwaldung und Beschädigung dienen und so als zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt fungieren. Weltweit werden große Waldflächen gerodet und zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umfunktioniert, damit die von der Verordnung betroffenen Rohstoffe produziert werden können. Die Verordnung soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Daher führt sie neue umfangreiche Sorgfaltspflichten ein, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie die gelisteten Produkte in der EU in den Verkehr bringen, bereitstellen oder auch ausführen wollen.
Hinweis:
Der Anhang I der Verordnung listet die betroffenen Waren auf. Dazu zählen neben Rohprodukten wie Rindfleisch, Soja, Kaffee, Palmöl und Kakao auch Holz und Kautschuk sowie aus diesen Waren hergestellte Produkte, wie beispielsweise Möbel oder auch Schokolade.
Nun hat die EU-Kommission einen Katalog mit FAQ veröffentlicht, der erste Fragen der Unternehmen klären und Hinweise zur Umsetzung der Verordnung geben soll. Hierzu werden in unterschiedlichen Kategorien Fragen u.a. zu der Rückverfolgbarkeit oder auch möglicher Unterstützung für betroffene Unternehmen beantwortet.
Die FAQs können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission online einsehen oder als Pdf-Datei downloaden:
https://green-business.ec.europa.eu/implementation-eu-deforestation-regulation_en
Im Laufe des Jahres werden außerdem noch Leitlinien der EU-Kommission und auch Durchführungsverordnungen erwartet, die weitere Bestandteile der Entwaldungsverordnung – wie beispielsweise das Benchmarkingsystem – konkretisieren sollen.
Weitere Informationen über die neuen Regelungen können Sie der Internetseite der EU-Kommission entnehmen:
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)