In unserem Newsletter vom 5. Juli 2023 haben wir bereits darüber berichtet, dass die EU und Neuseeland die seit 2018 laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen haben. Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das politische Verfahren zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Neuseeland auf europäischer Seite abgeschlossen ist.
Bevor das Abkommen jedoch tatsächlich in Kraft treten kann, muss auch noch Neuseeland sein Ratifizierungsverfahren abschließen. Das wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2024 geschehen.
Das Handelsabkommen mit Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem beispielsweise alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Daneben wird der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet. Außerdem werden kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen.
„Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.“
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)