Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) besteht seit 2016 und hat die Erleichterung von Investitionen für beide Seiten zum Ziel. So soll der Handel vorangetrieben werden. Ein wichtiges Ziel ist außerdem die Entwicklung einer nachhaltigen Handelspartnerschaft zur Verringerung und Beseitigung von Armut.
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde durch die EU-Kommission am 6. September 2023 eine Bekanntmachung zu diesem WPA veröffentlicht. Hier werden Begrifflichkeiten wie „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ sowie die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit und Kumulierung in den SACU-Staaten genauer definiert. Außerdem wird hier mitgeteilt, dass bereits seit dem 1. Juni 2023 die Möglichkeit der Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten möglich ist.
Die Bekanntmachung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2023.316.01.0003.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2023%3A316%3ATOC
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)