Bereits seit 1971 gewährt die Europäische Union im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen Entwicklungsländern Vergünstigungen beim Import. Die bisherige Verordnung sah die Anwendung des Schemas bis zum 31. Dezember 2023 vor. Für die am wenigstens entwickelten Länder gelten jedoch Sonderregelungen: Hier ist kein Ablaufdatum für die Präferenzen vorgesehen.
Nun veröffentlichte die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2023/2663 im Amtsblatt der EU, wodurch die Geltungsdauer des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wird.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302663
Die Fachmeldung auf der Internetseite der Zollverwaltung erreichen Sie über folgenden Link:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html) und Amtsblatt der EU (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)