Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten der EU eine einmalige Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen.
Konkret umfasst der Änderungsvorschlag drei Punkte: Neben dem neuen Enddatum für die geltenden Ursprungsregeln würde eine Klausel eingefügt werden, die es dem Partnerschaftsrat EU-Vereinigtes Königreich rechtlich unmöglich macht, diesen Zeitraum noch ein weiteres Mal zu verlängern. Damit wären die ab 2027 geltenden Ursprungsregeln faktisch festgeschrieben. Außerdem werden spezifische finanzielle Anreize zur Förderung der Batterieindustrie in der EU geschaffen.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)