Die Europäische Union hat bereits wirksame Rechtsvorschriften in diesen Bereichen erlassen: Die geltende ODS-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 verbietet generell die Herstellung ozonabbauender Stoffe, den Handel damit und deren Verwendung. Nur einige wenige festgelegte Verwendungszwecke sind von dem Verbot ausgenommen. Mit der derzeitigen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sollten wiederum die Emissionen fluorierter Treibhausgase verringert werden. Denn viele der F-Gase ersetzten in der Regel ozonabbauende Stoffe, sobald letztere verboten wurden.
Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten vorläufig auf strengere Regeln zur Verringerung von fluorierten Gasen und ozonschädigenden Stoffen geeinigt haben. Dabei sollen die neuen Regelungen auf die bereits bestehenden EU-Rechtsvorschriften aufbauen. Ziel ist die Verhinderung zusätzlicher Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen. Beispielsweise werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur dann in neuen Geräten verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind oder das nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden. Auch die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Gasen und entsprechenden Geräten soll für die zuständigen Zoll- und Überwachungsbehörden durch die strengeren Vorschriften erleichtert werden.
Mit den geplanten Änderungen der bestehenden Verordnung soll ein Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030 geleistet werden. Man erhofft sich so die Emissionen um mindestens 55 % zu senken und Europa bis 2050 klimaneutral machen zu können.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_4781
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)