Wir berichteten bereits in vergangenen Newslettern über die Einführung effizienterer Verfahren in Bezug auf die Exportkontrolle.
In einer Pressemitteilung vom 29. Dezember 2023 gaben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun bekannt, dass kurzfristig weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren eingeführt werden. Dieses zweite Maßnahmenpaket soll die bereits zum 1. September 2023 eingeführten Neuerungen ergänzen und so die Verfahren in der Exportkontrolle weiter optimieren.
Hierzu werden unter anderem die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) angepasst und erweitert. Außerdem sollen die Meldepflichten der Exporteure verringert und auf der anderen Seite die Entscheidungsbefugnisse des BAFA ergänzt werden.
Wir haben für Sie im Folgenden eine Übersicht über die geplanten Neuerungen zusammengestellt:
Rüstungsgüter
- AGG 33: Der Länderkreis soll um Singapur erweitert werden.
- AGG 19: Der Güterkreis soll um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen erweitert werden. Zusätzlich wird auch hier der Länderkreis erweitert.
- AGG 23: Hier soll auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder verzichtet werden.
- AGG 25: Für besonders vertrauenswürdige Empfänger sollen die Fallgruppen erweitert werden.
- AGG 26: Die begünstigten Fallgruppen sollen ausgeweitet werden.
- Darüber hinaus ist die Einführung einer neuen AGG (Nr. 35) für die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr oder Verbringung eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an bestimmte Länder geplant.
Dual-Use-Güter
- AGG 37: Bei den Bestimmungszielen soll Brasilien ergänzt werden.
- AGG 13: Hier sollen neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger und die Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder aufgenommen werden.
- AGG 14: Der Kreis der zugelassenen Güter soll um Durchlaufmischer bzw. Extruder mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen erweitert werden.
- AGG 17: Hier soll der Kreis der zugelassenen Güter um Kondensatoren erweitert werden.
- Außerdem soll durch zwei neue AGG (Nr. 40 und 41) die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an alle Länder mit Ausnahme von Waffenembargoländern bzw. die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien vereinfacht werden.
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Die Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite des BAFA einsehen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle