Bereits zum 1. September 2023 ist das erste Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft getreten. Das zweite Paket folgte dann zum 8. Januar 2024. Nun gaben die beiden Behörden bekannt, dass im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft treten sollen. Dieses dritte Maßnahmenpaket ergänzt die bereits in Kraft getretenen Maßnahmen. Außerdem werden die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängert.
Hier ein Überblick über die geplanten Maßnahmen des dritten Pakets:
- Die Entscheidungsbefugnisse des BAFA werden nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
- Daneben werden Verfahren gestrafft und – wo möglich – vereinfacht.
- Außerdem werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGG) angepasst und erweitert.
- Zudem werden alle AGGs um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.
- Darüber hinaus ist im Bereich der Rüstungsgüter die Einführung einer neuen AGG Diese soll für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern genutzt werden können. Außerdem soll der Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich ausgeweitet sowie die AGGs Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) erweitert werden.
Weitere Details der neuen Maßnahmen werden in Kürze durch das BAFA veröffentlicht werden.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)