Bereits in den vergangenen zwei Newslettern haben wir über die Neugestaltung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) berichtet. Nun hat die Generalzolldirektion in der Atlas-Info 0503/23 bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits am 1. August 2023 die Bekanntmachung über den Widerruf zwecks Neubekanntgabe diverser nationaler AGG im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Die betroffenen Allgemeinen Genehmigungen werden zum 1. September 2023 widerrufen. Die Neubekanntgabe (mit inhaltlichen Änderungen) erfolgt über die Internetseite des BAFA. Ebenfalls zum 1. September 2023 erfolgt die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 33, 34, 37, 38 und 39 über die Internetseite des BAFA.
Die Inhalte der neuen AGG können Sie der Atlas-Info entnehmen.
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)