Mit der EU-Dual-Use-VO hat die Europäische Union für alle Mitgliedstaaten der EU gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen beim Export, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Im Rahmen dieser Verordnung ist es vorgesehen, dass die EU-Kommission und der Europäische Rat Leitlinien und/oder Empfehlungen in Bezug auf bewährte Verfahren für die in dieser Verordnung behandelten Aspekte zur Verfügung stellen, um die Effizienz der Ausfuhrkontrollregelung der Union und ihre kohärente Durchführung zu gewährleisten (Artikel 26 EU-Dual-Use-VO).
Nun hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Kontrolle von Ausfuhren von Dual-Use-Gütern im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sollen die Transparenz durch einen verstärkten Informationsaustausch über die Genehmigungsentscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhrkontrolle erhöhen.
Die Leitlinien können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
EUR-Lex – 32024H0214 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (www.eur-lex.europa.eu)