Im Bundesgesetzblatt wurde die 20. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) veröffentlicht. Diese trat bereits am 5. Oktober 2023 in Kraft. Es wurden sowohl einzelne Formulierungen als auch Regelungsinhalte der AWV angepasst. Darüber hinaus erfolgte eine Überarbeitung der Ausfuhrliste (AL), wobei u.a. die folgenden Änderungen umgesetzt wurden:
- Nummer 0004b: Hier werden fahrbare Gasverflüssigungsanlagen erfasst. Dabei fällt die frühere Einschränkung einer Produktionskapazität von mindestens 1.000 kg Flüssiggas pro Tag weg.
- Nummer 0010f: Hier wurde die „Anmerkung 2“ ergänzt. Künftig sind die folgenden Güter ausgeschlossen: Schleppstangen, Schutzmatten, Leitern, Treppen, Plattformen, Unterlegkeile, Verankerungen und Verzurrungsausrüstung.
- Nummer 0011b: Diese Nummer wurde um Kriterien der Konstruktion oder Änderung erweitert, die darauf abzielen, den Betrieb von Satelliten-Navigationssystemen zu behindern.
- Nummer 0013d: Bei dieser Nummer wurde die „Anmerkung 6“ hinzugefügt, die besagt, dass Schutzbrillen nicht unter 0013d1 fallen.
- Nummer 1E901: Diese Nummer wurde in Abschnitt B neu aufgenommen und betrifft „Technologie“ im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Herstellung von Polymethacrylimid-Hartschäumen.
Die Verordnung können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen und herunterladen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/264/VO.html
Quelle: Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)