Die Ukraine ist bereits mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Nun wurde von der EU-Kommission eine Guidance veröffentlicht, die vom staatlichen Zolldienst der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte erstellt wurde, die das gemeinsame Versandverfahren in die und aus der Ukraine nutzen möchten.
In diesem Leitfaden finden Sie u.a. Informationen
- zum NCTS-Zoll-IT-System,
- zu den für einen gemeinsamen Versand relevanten Grenzübergangsstellen,
- zu Sicherheiten für einen Transitbetrieb,
- zu Vorteilen der Nutzung des gemeinsamen Versandverfahrens und auch
- zusätzliche Informationsquellen.
Den Leitfaden können Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)