Laut EU sind rund 27,6 Millionen Menschen weltweit in zahlreichen Branchen und auf jedem Kontinent von Zwangsarbeit betroffen. Dabei findet der Großteil der Zwangsarbeit in der Privatwirtschaft statt. Um dem entgegenzutreten hat die EU-Kommission am 14. September 2022 einen Vorschlag für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten in der EU vorgelegt.
Nun informiert der Europäische Rat in einer Pressemitteilung über die vorläufige Einigung zwischen Rat und dem Europäischen Parlament zu dieser Verordnung. „Damit unterstützen sie das Kernziel des Vorschlags, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte in der EU zu verbieten, d. h. das Inverkehrbringen und die Bereitstellung solcher Produkte auf dem EU-Markt sowie deren Ausfuhr aus der EU. Zugleich haben sie einige wichtige Änderungen eingeführt, mit denen die Aufgaben der Kommission und der zuständigen nationalen Behörden im Untersuchungs- und Entscheidungsprozess präzisiert werden.“
Als Wirtschaftsbeteiligte müssen Sie künftig sicherstellen, dass die Produkte, die Sie auf dem Unionsmarkt bereitstellen, frei von Zwangsarbeit hergestellt werden. Bei Verstößen drohen Ihnen neben erheblichen Sanktionen auch Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile. Außerdem kann auch das Verbot der Einfuhr der jeweiligen Waren auf dem europäischen Markt die Folge sein.
Im weiteren Verlauf muss diese vorläufige Einigung nun noch vom EU-Parlament und dem Rat gebilligt und förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Seite des Europäischen Rats entnehmen:
Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/)