In einer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2023 informierte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) über die Annahme der neuen und überarbeiteten Ursprungsregeln durch den gemischten Ausschuss der PEM-Länder. Diese sollen den Handel zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern in der Pan-Europa-Mittelmeer-Region (PEM) steigern. Betroffen sind 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens, u.a. die Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Serbien und Kosovo.
Durch eine flexiblere und auch unternehmensfreundlichere Gestaltung der Ursprungsregeln kommt es zu einer Modernisierung aller präferenziellen Handelsabkommen zwischen den 24 PEM-Partnern.
Zu den neuen Bestimmungen zählen u.a.:
- einfachere produktspezifische Vorschriften (z.B. die Abschaffung der kumulativen Anforderungen oder Schwellenwerten für die lokale Wertschöpfung, die besser an die Produktionserfordernisse der EU angepasst sind),
- die Anhebung der Allgemeinen Toleranz für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von 10 % auf 15 %,
- die Einführung der „vollen“ Kumulierung und
- die Abschaffung des Draw-Back-Verbots und damit die Möglichkeit der Erstattung von Zöllen auf importierte Vormaterialien ohne Ursprung für die meisten Produkte.
Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) gelten.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)