In den vergangenen Newslettern haben wir Sie bereits über die Annahme der neuen und überarbeiteten Ursprungsregeln durch den gemischten Ausschuss der PEM-Länder informiert. Diese sollen den Handel zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern in der Pan-Europa-Mittelmeer-Region (PEM) steigern.
Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) gelten. Bis dahin gelten die Übergangsregeln parallel zum Übereinkommen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2021 in vielen Ursprungsprotokollen Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Verwendung von elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen eingeführt. Im Nachhinein wurden die Erfahrungen mit diesen Sondermaßnahmen im Präferenzhandel als sehr positiv bewertet. Daher sind solche elektronischen Bescheinigungen in den ab 1. Januar 2025 geltenden neuen PEM-Ursprungsregeln grundsätzlich vorgesehen. Der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln gab für die Ausgestaltung eine Empfehlung ab. Demnach würden die Vertragsparteien elektronisch ausgestellte und bei der Einfuhr vorgelegte Warenverkehrsbescheinigungen akzeptieren können, sofern diese gewissen Vorgaben entsprechen. So muss die elektronische Bescheinigung u.a. eine ähnliche Form aufweisen wie die ursprünglichen Muster und eine einmalige Seriennummer und ggf. Sicherheitsmerkmale aufweisen, mit denen sie identifiziert werden kann. Außerdem müssen die Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei ein gesichertes internetbasiertes Online-System zur Prüfung der Echtheit elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen bereitstellen.
Hinweis:
Die EU-Kommission hat einen mehrjährigen Strategieplan für den elektronischen Zoll (MASP-C). Im November letzten Jahres wurde dieser aktualisiert. Der Anhang 2 enthält Produktbeschreibungen. Hier wird u.a. das sogenannte Electronic Proof-of-origin Certificates (e-PoC) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein internetbasiertes Online-System zur Prüfung der Echtheit elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen, das voraussichtlich 2026 oder 2027 im Pilotbetrieb starten soll. Weitere Informationen und den Strategieplan können Sie hier einsehen:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/electronic-customs_en?prefLang=de
Ziel bis zum 1. Januar 2025 ist es nun in allen bilateralen Abkommen eine sogenannte dynamische Bezugnahme auf das Regionale Übereinkommen in seiner aktuellen Fassung aufzunehmen.
Die Empfehlung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202400243
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)