Für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch enthalten die sogenannten Frühstücksrichtlinien gemeinsame Vorschriften. Darin werden neben Vorgaben über die Zusammensetzung auch die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und die Aufmachung geregelt.
So soll der freie Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt gewährleistet werden. Zusätzlich sollen diese Vorgaben den Verbrauchern dabei helfen, eine geeignete Auswahl beim Kauf zu treffen.
Das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben sich nun auf eine überarbeitete Richtlinie geeinigt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
- Honig
Auf Honig-Verpackungen muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land er kommt. Die Angabe, ob er aus der EU stammt oder nicht, reicht dann nicht mehr aus.
- Fruchtsäfte
Für diesen Bereich werden zukünftig drei neue Kategorien zur Verfügung stehen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“.
- Konfitüren
Künftig ist hier ein höherer Gehalt an Früchten vorgeschrieben, um die Mindestqualität zu verbessern und den Zuckergehalt zu verringern. Außerdem ist es den EU-Staaten fortan erlaubt als Synonym für „Konfitüre“ auch die Bezeichnung „Marmelade“ zu zulassen, was bisher nur bei Zitrusfrüchten möglich war.
- Milch
Es wird eine vereinfachte Etikettierung eingeführt.
Die überarbeitete Richtlinie muss nun noch von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt werden. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)