Die Europäische Union hat aufgrund des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine bereits beispiellose Sanktionen – in Form von bisher elf Sanktionspaketen – erlassen. Die darin aufgeführten Maßnahmen haben das Ziel, Russland militärisch, technologisch und auch finanziell zu schwächen.
Nun hat die EU das 12. Sanktionspaket verabschiedet. Die dazugehörige Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates wurde am 19. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 19. Dezember 2023.
Die wichtigsten Inhalte haben wir Ihnen im Folgenden kurz zusammengefasst:
- Es hat eine Erweiterung der Sanktionsliste Von insgesamt 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden Vermögenswerte eingefroren.
- Daneben wurden neue Ein- und Ausfuhrverbote erlassen. Beispielsweise das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Einfuhr russischer Diamanten in Europa.
Hinweis:
Dieses Verbot gilt ab dem 1. Januar 2024 für Diamanten mit Ursprung in Russland, für aus Russland ausgeführte und durch Russland durchgeführte Diamanten sowie für russische Diamanten, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet werden! Hierunter fallen auch Schmuckwaren. Industriediamanten sind allerdings vom Verbot ausgenommen.
- Zusätzlich wurde die Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze gestärkt. Somit kann die Obergrenze strikter durchgesetzt werden.
- Außerdem wurden die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten verschärft. Dazu kommen für Sanktionsumgehungen harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Drittstaaten.
- Und auch neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland sind Bestandteil des Sanktionspakets.
- Auf der Exportseite sind zusätzliche Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter
Die EU-Kommission hat sich in einer Pressemitteilung klar positioniert und die Entscheidung des Rates über dieses zwölftes Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Die Pressemitteilung können Sie auf der Seite der EU-Kommission nachlesen:
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302878
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)