Aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine wurden von der Europäischen Union beispiellose Sanktionen verhängt. Dabei handelt es sich um gezielte restriktive Maßnahmen, Wirtschaftssanktionen und Visabeschränkungen. Die teilweise sehr umfassenden Sanktionen werden kontinuierlich ausgeweitet und sorgen für nicht unerhebliche Schwierigkeiten für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit russischen Handelspartnern unterhalten. Erst im Dezember trat das 12. Sanktionspakets in Kraft.
Tipp:
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Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Hinweispapier zur Unterstützung von Unternehmen im Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen veröffentlicht. Diese Hinweise sollen laut BMWK Wirtschaftsbeteiligte über Risiken informieren, die im Rahmen der sanktionsrechtlich gebotenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden sollten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hinweise unverbindlich sind und die aktuellen Erkenntnisse zu sanktionsrelevanten Risikoindikatoren widerspiegeln.
Laut dem Papier konzentrieren sich die nationalen Durchsetzungsmaßnahmen auf Personen und Unternehmen, die absichtlich und wissentlich Sanktionen umgehen. Daneben spielt aber auch fahrlässiges Verhalten eine große Rolle, wenn es um den Erfolg der russischen Beschaffung geht. Denn nach Ansicht des BMWK kann die Umgehung von Sanktionen beispielsweise auch durch eine nur lückenhafte Informationsbeschaffung und nicht ausreichende interne Schulung von Mitarbeiter:innen erleichtert werden.
In mehreren Abschnitten stellt das Hinweispapier Eckpunkte für die Risikobewertung entsprechender Transaktionen zusammen und soll so die Verhinderung von Sanktionsumgehungen unterstützen.
Das Hinweisblatt können Sie unter folgendem Link herunterladen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/sanktionsumgehung-hinweispapier-fuer-unternehmen.pdf
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html)