Die umfangreichen Sanktionen gegen Russland geben eine Vielzahl von Verboten vor, deren Umsetzung europäische Unternehmen häufig vor große Herausforderungen stellt.
Unter anderem beinhaltet Art. 5n VO (EU) Nr. 833/2014 ein grundsätzliches Verbot, bestimmte Dienstleistungen für die russische Regierung, in Russland ansässige juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar zu erbringen bzw. in Anhang XXXXIX gelistete Software, unmittelbar oder mittelbar an diese zu liefern, zu verbringen, auszuführen oder bereitzustellen. Von diesem Dienstleistungsverbot ausgenommen sind lediglich solche Lieferungen etc., die zugunsten von Tochtergesellschaften von Unternehmen aus der EU bzw. von Unternehmen aus Partnerländern erfolgen (vgl. Art. 5n Abs. 7 VO (EU) Nr. 833/2014).
Diese Ausnahmeregelung wurde mit dem 12. Sanktionspaket bis zum 20. Juni 2024 befristet. Gleichzeitig wurde hier eine neue Genehmigungsmöglichkeit für die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten geschaffen, von der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Erlass der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 für Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen nach Art. 5n Abs. 10 c), h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umfassend Gebrauch gemacht hat.
Die EU-Kommission hat zu den umfangreichen Russland-Sanktionen FAQs erstellt. Hier wird unter Punkt 8 auch das Dienstleistungsverbot behandelt. Insbesondere geht die Kommission auf die Praxis der nationalen Zulassungsverfahren ein und beschäftigt sich mit der Frage, ob Genehmigungen für mehr als einen Dienst („gebündelte Genehmigung“) oder für Dienste, die von mehr als einem Mitgliedsstaat aus erbracht werden, beantragt werden können.
Die konsolidierte Fassung der FAQs erreichen Sie über den folgenden Link:
https://finance.ec.europa.eu/publications/consolidated-version_en
Tipp:
Details zu den EU-Sanktionen gegen Russland können Sie außerdem auf der Internetseite des Europäischen Rats einsehen:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/why-sanctions/sanctions-against-russia/sanctions-against-russia-explained/
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Europäischer Rat (Startseite – Consilium (europa.eu))