Deutschland hinkt bei der Digitalisierung in vielen Bereichen hinterher. Vor allem im internationalen Vergleich wird der Nachholbedarf deutlich. Auch das Steuerrecht ist davon betroffen. Ab 2026 soll nun aber für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen Unternehmern (B2B) eine Pflicht zur elektronischen Abrechnung in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden.
Durch das VIDA-Package (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission soll auch bei der Umsatzsteuer die Digitalisierung vorangebracht werden. Das geplante Maßnahmenpaket umfasst dabei u.a. eine Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen über grenzüberschreitende Umsätze nur noch elektronisch auszustellen. Dies ist Grundlage für das sogenannte Real-Time-Reporting, also die zeitnahe Meldung grenzüberschreitender Umsätze an Datenbanken der Finanzbehörden zur verbesserten Betrugsbekämpfung.
Ein wichtiger Teil ist das geplante „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness“, kurz: Wachstumschancengesetz. Der vorliegende Referentenentwurf ist bereits ein Kompromissangebot des Gesetzgebers und berücksichtigt Eingaben der Verbände zu einer früheren Entwurfsfassung im Hinblick auf den Anwendungsbereich und die zeitliche Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnung. Es darf davon ausgegangen werden, dass es keine weiteren „Aufweichungen“ geben und das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Den Referentenentwurf können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen einsehen:
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html)