In den letzten Newslettern haben wir bereits über die Einigung des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf strengere Regeln zur Verringerung von fluorierten Gasen und ozonschädigenden Stoffen berichtet.
Nun wurden die dazugehörigen Verordnungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573
Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0590
Beachten Sie bitte, dass die Vorgaben der Verordnungen auch für die Überführung in das Zolllagerverfahren gelten.
Hier ein Überblick über aus unserer Sicht interessante Artikel, die bei Bedarf ausführlicher geprüft werden sollten:
Fundstelle in der jeweiligen Verordnung | Inhalt | |
F-Gase | Artikel 11 i.V.m. Anhang IV | Beschränkungen des Inverkehrbringens und des Verkaufs |
Artikel 12 | Kennzeichnung und Informationen über Erzeugnisse und Einrichtungen | |
Artikel 20 | F-Gas Portal (ab 03.03.2025) | |
Artikel 22 | Einfuhren und Ausfuhren | |
Artikel 23 | Handelskontrollen (ab 03.03.2025) | |
Abbau der Ozonschicht | Artikel 13 | Einfuhren |
Artikel 14 | Ausfuhren | |
Artikel 15 | Bedingungen für Ausnahmen | |
Artikel 16 | Lizenzvergabesystem | |
Artikel 17 | Handelskontrollen |
Die Verordnungen treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass einige Einzelregelungen zu einem späteren Zeitung In-Kraft-Treten.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)