Güter des täglichen Konsums die verbrauchsfähig sind – sogenannte Steuergegenstände –unterliegen den Verbrauchsteuern. Klassischerweise zählen neben Tabakwaren auch Strom und Mineralöle hierzu. Bei diesen Waren erfolgen die Produktion und der Handel unversteuert über sogenannte Steuerlager. Die Verbrauchsteuern entstehen erst mit der Entfernung aus dem Steuerlager.
Die Rechtsgrundlagen für den Bereich der Verbrauchsteuern finden Sie sowohl im EU-Recht, als auch im nationalen Recht. Es existieren diverse rechtliche Grundlagen, die Sie beim Handel oder der Produktion beachten müssen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1637 regelt als sogenannte EMCS-Verordnung die Vorschriften und Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden, sowie die Verwendung von Ausfalldokumenten. Hierzu wurde nun eine Änderungsverordnung (DVO (EU) 2023/2707) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese tritt am 26. Dezember 2023 in Kraft und gilt ab dem 13. Februar 2024.
Es werden zwei neue Artikel eingefügt:
- Artikel 4a regelt den Verfahrensablauf von Meldungen über verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden.
- Artikel 7a legt die Verwendung von Ausfalldokumenten bei einem Systemausfall fest.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302707
Tipp:
Eine gute Übersicht über die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Verbrauchsteuern bietet Ihnen die Internetseite der Zollverwaltung:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Grundsaetzliche-Regelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)