Bereits am 28. November 2023 hat der Ausschuss der Europäischen Kommission zum Unionszollkodex den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Festlegung des UZK-Arbeitsprogramms befürwortet. Dieser wurde durch die Kommission angenommen. Nun erfolgte im Amtsblatt der EU die Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2879.
Seit 2019 gilt ein Arbeitsprogramm, das Daten für die Inbetriebnahme transeuropäischer und nationaler Systeme enthält. Dazu zählen neben NCTS (New Computerized Transit System) auch AES (Automatisiertes Ausfuhrverfahren) oder ICS2 (Import Control System 2). Darüber hinaus regelt das Arbeitsprogramm zum UZK die Zeiträume für die Einrichtung dieser Systeme und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen.
Das erkorene Ziel ist ein vollständig elektronischer Abwicklungsprozess. Das bedeutet, dass alle Kontakte zwischen Ihnen als Wirtschaftsbeteiligten auf der einen und den Zollbehörden auf der anderen Seite elektronisch abgewickelt werden. Zum aktuellen Stand der Umsetzung innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten der EU hat die Kommission am 10. Februar 2023 einen Fortschrittsbericht veröffentlicht. Hierin wird betont, dass trotz erfolgreicher Einführung einiger Systeme zur elektronischen Abwicklung, weiterhin Herausforderungen und Risiken bestehen, wenn es darum geht, die Einführung der elektronischen Systeme des UZK innerhalb der festgelegten Fristen sicherzustellen. Hier sollte die Überarbeitung des Arbeitsprogramms ansetzen.
Weitere Details können Sie dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission entnehmen:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/ucc-work-programme-progress-report-2022-2023-02-24_de
Den Durchführungsbeschluss können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302879
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (www.eur-lex.europa.eu)