Mehrfach im Jahr entscheidet die EU-Kommission über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren. Regelmäßig liegen diesen Entscheidungen Differenzen in Bezug auf die richtige Einreihung in den Zolltarif zu Grunde. Durch die erlassenen Verordnungen möchte man eine einheitliche Anwendung der Einreihungsgrundsätze in der EU gewährleisten.
Hinweis:
Haben Sie als Unternehmen für eine von einer Einreihungsverordnung betroffene Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), sollten Sie prüfen, ob das Ergebnis der Verordnung mit der Entscheidung in Ihrer vZTA übereinstimmt. Kommt es hier zu Abweichungen, hat die vZTA nur noch drei Monate Bestand.
Kürzlich wurde die Einreihung folgender Waren verbindlich festgelegt:
- Radiatoren, die für die Montage auf einem Öltransformator bestimmt sind, werden in die Codenummer 8504 90 17 eingereiht (DVO (EU) 2023/2519)
- ein Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Frontbedienknöpfen zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs (inkl. diverser Bestandteile) wird in die Codenummer 8528 52 91 eingereiht (DVO (EU) 2023/2656)
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (www.eur-lex.europa.eu)