Die Zolltarifnummer ist im- und exportseitig der zentrale Bestandteil einer Zollanmeldung. Die jeweiligen zollrechtlichen Maßnahmen – wie Zollsätze oder handelspolitische Maßnahmen – sind untrennbar mit dieser 11- bzw. 8-stelligen Nummer verbunden.
Grundlage der Zolltarifnummer ist das sogenannte Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird und eine weltweit einheitliche Einreihung der unterschiedlichen Waren ermöglicht. Es gibt die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer vor.
Darauf aufbauend erweitert die EU die Zolltarifnummer durch die siebte und achte Stelle, was als Kombinierte Nomenklatur (KN) bezeichnet wird.
Die neueste Version der KN wurde durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU am 31. Oktober 2023 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 und spiegelt die notwendigen Anpassungen durch veränderte Handelsvolumen und den stetigen technischen Fortschritt wider.
Tipp:
Nach dem Erscheinen der jeweiligen Änderungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht das Statistische Bundesamt auf seiner Internetseite eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern. Für das Jahr 2023/2024 können Sie die jeweiligen Dateien hier herunterladen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/Downloads/wa-gegenueberstellung-2024-2023.html
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302364
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)