Im letzten Teil unserer Beitragsserie zum Elektronischen Zolltarif haben wir Ihnen anhand eines Beispiels gezeigt, wie Sie den Bereich „Suchkriterien“ auf der Importseite richtig nutzen.
Auch für den Export gilt: Die Zolltarifnummer bildet die Grundlage einer reibungslosen Zollabwicklung, da mit dieser Nummer alle zollrechtlichen Maßnahmen verbunden sind. Dazu zählen neben den Lizenz- oder Genehmigungspflichten auch Verbote und Beschränkungen, die Sie beim Export beachten müssen. Die notwendigen Maßnahmen für Ihren Export können Sie mithilfe des EZT ermitteln. Hierfür wählen Sie auf der Startseite den Arbeitsbereich „zur Ausfuhr“ und gelangen dann direkt zu den „Suchkriterien“. Hier können Sie nun die notwendigen Eckdaten eingeben und über den Button „Suche starten“ die zollrechtlichen Maßnahmen bequem recherchieren.
Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie durch Eingabe der Suchkriterien schnell die zollrechtlichen Maßnahmen für Ihren Export recherchieren können.
Beispiel
Es werden Füllfederhalter der Codenummer 9608 3000 nach Brasilien verkauft. Für den Export möchten Sie mit Hilfe des EZT-Online die zollrechtlichen Maßnahmen ermitteln.
Hierfür wählen Sie zunächst auf der Startseite des EZT den Bereich Ausfuhr aus. Anschließend geben Sie die Eckdaten zu Ihrer Warensendung als Suchkriterien ein.
Nun werden Ihnen die für die Füllfederhalter geltenden Ausfuhrmaßnahmen zum maßgebenden Zeitpunkt 18.07.2023 angezeigt.
Demnach ist für diese Ware eine Ausfuhrkontrolle in Bezug auf die Vorlage einer CITES-Bescheinigung vorgeschrieben. In der letzten Spalte der Übersicht können Sie über die Links weitere Informationen abrufen. Bei den Bedingungen können Sie nun die für die Erstellung Ihrer Zollanmeldung notwendigen Unterlagencodierungen recherchieren. Für den Bereich Ausfuhrkontrolle CITES können Sie entweder die Codierung „C400“ für eine vorhandene CITES-Bescheinigung oder die Codierung „Y900“ – Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) – eintragen. In jedem Fall sollten Sie eine der aufgeführten Codierungen auf Positionsebene anmelden. Die Rechtsvorschriften und Fußnoten leiten Sie zu den Verordnungen weiter, die Sie für die Prüfung der angezeigten Maßnahmen benötigen.
Außerdem ist beim Erstellen der Zollanmeldung die besondere Maßeinheit „NAR = Anzahl Stück“ anzugeben.
Ausblick:
Im nächsten Teil der Beitragsreihe erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn Ihnen noch keine Zolltarifnummer für die Ware vorliegt und Sie selbst eben diese wichtige Nummer ermitteln müssen.